CURARE — Häusliche Pflege
Grundpflege
Wir begleiten Sie dabei, Ihre individuelle Normalität in Ihrer veränderten Lebenssituation neu zu gestalten. Es ist unser Ziel, Ihre Selbständigkeit lange zu bewahren oder wieder zu erlangen. Wir möchten es Ihnen ermöglichen, in Ihrem vertrauten Zuhause bleiben und selbstbestimmt leben zu können. Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung sowie bei den Ausscheidungen.
Die sogenannten »Pflegesachleistungen« können Sie über die Pflegeversicherung bis zu einem bestimmten Betrag erstattet bekommen.
Behandlungspflege
Wenn Ihr Arzt Ihnen eine Behandlung verordnet hat, so erbringen wir diese medizinischen Leistungen in seinem Auftrag und gemäß seiner Anordnung. Dies sind z. B. Kompressionsverbände / Kompressionsstrümpfe, Injektionen, Verbände, Katheterversorgung, Verabreichung / Richten von Medikamenten, Infusionstherapie, Wundversorgung. Auf Verordnung vom Arzt übernimmt die Krankenkasse alle Kosten für die Behandlungspflege.

Wir tun was – Sie haben die Wahl!
Nachsorge nach OP/ Krankenhausaufenthalt
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer (ambulanten) Operation übernehmen wir in Ihrem häuslichen Bereich die ambulante Nachsorge bzw. Ihre persönliche und hauswirtschaftliche Versorgung, bis zu 28 Tage, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn Ihre pflegenden Angehörigen Urlaub haben oder durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert sind, übernehmen wir für einen begrenzten Zeitraum die häusliche Versorgung nach individuellem Bedarf und Absprache, um nach Möglichkeit einen Heimaufenthalt zu vermeiden.
Der zur Verfügung stehende Jahresbetrag für Verhinderungspflege ist auch als stundenweise Leistung über einen längeren Zeitraum abrechenbar, z.B. um pflegenden Angehörigen einen regelmäßigen freien Nachmittag zu ermöglichen.
Pflegerische Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern
Wir unterstützen Familien, in denen mindestens bei einem Kind ein Pflegegrad festgestellt wurde und bieten ihnen Hilfen bei der Pflege ihres Kindes oder ihrer Kinder an, um die ganze Familie zu entlasten. So haben Sie als Pflegepersonen / Eltern mehr Zeit für und mit Ihrem Kind oder ihren Kindern. Die sogenannten „Pflegesachleistungen“ können Sie über die Pflegeversicherung des Kindes bis zu einem bestimmten Betrag erstattet bekommen. Was, wenn Sie als Pflegeperson Ihres Kindes oder Ihrer Kinder verhindert sind, zum Beispiel durch eine Erkrankung? Dann kann auf die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zurückgegriffen werden – gerne kommen wir auch dann und unterstützen Sie.
Sie bekommen Pflegegeld für die Pflege Ihres Kindes zuhause? Dann müssen Sie mindesten zwei Mal im Jahr einen kostenlos Beratungsbesuch (§37.3 SGB XI) in Anspruch nehmen und dies der Pflegeversicherung nachweisen. Gerne kommen wir für diese Beratungsbesuche zu Ihnen nach Hause. Dabei können wir Sie als pflegende Angehörige bei der Pflege anleiten und beraten.
