CURARE — Erstbesuch/Beratungsbesuch
Information, Beratung und Anleitung
Im Rahmen eines sogenannten Erstbesuchs besuchen wir Sie zu Hause und klären gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen Ihren Hilfe- oder Unterstützungsbedarf. Wir informieren Sie umfassend über die Möglichkeit von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, den Alltag erleichternden Hilfsmittel sowie die Leistungen der Pflegeversicherung, und unterstützen Sie bei den erforderlichen administrativen Vorgängen.
Beratungsbesuch / Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sie sind pflegebedürftig und werden zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut und erhalten dafür Pflegegeld? Dann müssen Sie sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen (Beratungsbesuch). In den Pflegegraden 2 und 3 müssen Sie diesen halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich wahrnehmen.
Gerne kommen wir für diese Beratungsbesuche zu Ihnen nach Hause. Dabei bieten wir Ihnen praktische pflegefachliche Unterstützung und Beratung.
Die Kosten werden vollständig von Ihrer gesetzlichen Pflegekasse oder privaten Krankenversicherung (bei privat Versicherten) übernommen.